Ein Velounfall auf dem Arbeitsweg. Eine schwere Diagnose aus dem Nichts. Ein Herzinfarkt mit 52. Schicksalsschläge fragen nicht, ob du deinen Bitcoin Nachlass schon geregelt hast. Und genau hier liegt das Problem: Wer Bitcoin und andere Kryptowährungen besitzt und plötzlich ausfällt, hinterlässt seinen Erben im schlimmsten Fall ein Vermögen, an das niemand herankommt.
Die gute Nachricht zuerst: In der Schweiz kannst du Bitcoin & Co. ganz normal vererben. Kryptowährungen unterliegen dem ordentlichen Erbrecht. Die schlechte: Recht haben und drankommen sind zwei verschiedene Dinge. Ein Bitcoin-Guthaben bei einer Bank bleibt für die Erben zugänglich. Bei der Selbstverwahrung kann fehlende Vorsorge dagegen zum Totalverlust führen. Kein Seed, kein Zugriff, kein Erbe.
Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du deinen Krypto Nachlass in fünf Schritten regelst, was Erben konkret tun müssen und was steuerlich gilt. Damit deine Bitcoin nicht nur rechtlich vererbt werden, sondern auch tatsächlich in der Hand deiner Erben landen.
Was ist ein Bitcoin Nachlass genau?
Ein Krypto-Nachlass umfasst alle Bitcoin und andere Krypto-Vermögenswerte einer verstorbenen Person und ist Teil des digitalen Nachlasses. Dazu zählen Bitcoin auf einer Hardware Wallet, Coins bei Schweizer Banken oder Bestände auf Kryptobörsen.
Die Definition ist bewusst breit: Bitcoin, Stablecoins, Ether, Solana, NFTs oder tokenisierte Vermögenswerte fallen erbrechtlich in dieselbe Kategorie. Wenn du Krypto besitzt, hinterlässt du auch einen Krypto-Nachlass. Die Frage ist nur, ob ihn jemand findet.
Bitcoin und Krypto unterliegen dem Schweizer Erbrecht
In der Schweiz greift bei Bitcoin und Kryptowährungen das normale Erbrecht. Das Zivilgesetzbuch hat keine Sonderregeln für digitale Vermögenswerte, und es hat auch keine bekommen. Nach dem Prinzip der Universalsukzession (Art. 560 ZGB) geht das gesamte Vermögen beim Tod automatisch auf die Erben über.
Das gilt auch für Coins auf einer Soft- & Hardware Wallet oder bei einer Krypto-Plattform. Schweizer Anwaltskanzleien bestätigen diese Einordnung explizit (siehe Geissmann Rechtsanwälte). Die rechtliche Lage ist also klar. Die Praxis ist es nicht.
Custodial oder Selbstverwahrung: der entscheidende Unterschied
Wer seine Bitcoin selbst verwahrt, vererbt eine Wallet. Wer sie bei einer Bank oder Plattform hält, vererbt einen Vertrag. Dieser Unterschied entscheidet, ob die Erben in kurzer Zeit an den Bestand kommen oder gar nicht. Mehr Hintergrund dazu liefert dir der Vergleich Selbstverwahrung versus Fremdverwahrung.
| Bank / Kryptobörse | Selbstverwahrung | |
| Was wird vererbt | Vertrag | Wallet / Schlüssel |
| Zugriff der Erben | Erbschein + Identitätsnachweis | Seed Phrase nötig |
| Grösstes Risiko | Konto wird nie gefunden | Totalverlust ohne Notfallplan |
| Voraussetzung | Erben kennen das Konto | Zugriffsplan existiert |
Bitcoin bei einer Schweizer Bank oder Plattform
Liegt der Bitcoin bei einer Bank oder Kryptobörse, übernehmen Erben den Vertrag des Verstorbenen. Mit Erbschein und Identitätsnachweis können sie die Coins in der Regel einfach anfordern, auszahlen oder weiterhalten.
Voraussetzung: die Erben wissen, dass es diese Konten überhaupt gibt. Wer die Beziehung im Familienkreis nie erwähnt hat, hinterlässt ein Suchproblem. Eine Bank meldet sich nicht von selbst beim Notariat.
Bitcoin in Selbstverwahrung
Bei der Nutzung von Soft- und Hardware-Wallets liegt die alleinige Kontrolle über die Private Keys beim Besitzer. Und Selbstverwahrung bedeutet: Wer den Seed Phrase hat, hat die Bitcoin.
Stirbt der Besitzer ohne Notfallplan, sind die Coins nicht weg von der Blockchain, sie sind nur für niemanden mehr erreichbar. Schätzungen gehen davon aus, dass bereits Millionen Bitcoin für immer verloren sind. Wer mehr dazu wissen will: Wie viele Bitcoins sind verloren?
Die volle Verantwortung liegt also beim Besitzer. Das ist der Preis für die Souveränität von Bitcoin Selbstverwahrung. Ohne einen konkreten technischen Notfallplan ist das Vermögen für die Erben faktisch verloren. In diesem Szenario ist ein Erbschein wertlos, da die technischen Zugriffsschlüssel fehlen.
Wie vererbst du Bitcoin in fünf Schritten?
Ein guter Krypto Nachlass braucht fünf Bausteine. Das ist keine Raketenwissenschaft, sondern ein Stück gesunder Disziplin.
1. Vollständige Vermögensliste erstellen
Notiere alle Wallets, Plattformen, Konten und Apps mit Krypto-Bezug. Dazu gehören Hardware- wie auch Soft-Wallets (Mobile), Krypto-Konten bei einer Bank oder Bestände auf Krypto-Plattformen.
Diese Liste dient als Landkarte für die Erben und sollte lediglich Standorte (z. B. „BitBox im Schliessfach XYZ“), aber niemals sensible Passwörter oder Seed Phrases enthalten. Rechtlich erbst du auch, was nicht auf der Liste steht. Nur findet es niemand.
2. Zugriffsplan anlegen, getrennt vom Seed
Besonders bei der Selbstverwahrung brauchst du einen Zugriffsplan: eine laientaugliche Anleitung, wie die Erben an die Coins kommen. Welche Wallet liegt wo? Welcher PIN gehört zu welcher Hardware? Wo befindet sich die Seed Phrase? Gibt es eine Passphrase oder ein Multisig-Setup, also ein digitales Mehr-Augen-Prinzip, bei dem mehrere Schlüssel (z. B. 2 von 3) gemeinsam eine Transaktion freigeben?
Um die Sicherheit zu wahren, empfiehlt sich eine physische Trennung von Anleitung und Seed Phrase (z. B. Lagerung bei einem Anwalt oder in einem separaten Bankschliessfach).
3. Den Seed Phrase niemals ins Testament schreiben
Ein Testament wird nach dem Ableben offiziell eröffnet und ist für Notariate, Behörden und alle Miterben einsehbar. Schreibst du die 12 oder 24 Wörter (Seed Phrase) ins Testament, machst du die Wallet faktisch öffentlich zugänglich. Das Testament regelt nur, wer was bekommt. Wie die Erben technisch an die Coins kommen, gehört in den Zugriffsplan.
4. Willensvollstrecker mit technischem Verständnis bestimmen
Ein klassischer Anwalt im Notariat hat selten je eine Hardware Wallet bedient. Wenn dein Nachlass relevante Krypto-Bestände enthält, lohnt sich ein Willensvollstrecker, der das Thema verstanden hat. Alternativ stellst du dem Anwalt einen technischen Co-Vollstrecker zur Seite. Sonst übernimmt jemand einen Tresor, dessen Schloss er nicht öffnen kann.
5. Mit den Erben sprechen
Der wichtigste Schritt steht ganz am Schluss und wird am häufigsten vergessen. Deine Erben müssen wissen, dass du Bitcoin besitzt. Sie müssen wissen, was eine Seed Phrase ist und wozu eine Hardware Wallet dient. Eine kurze Einführung zu Lebzeiten verhindert mehr Schaden als jedes Testament.
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Gratis-Checkliste sichernTechnische Nachlass-Lösungen für grössere Bestände
Wer grössere Bestände hält, kann den Zugriff technisch absichern, statt allein auf eine Anleitung im Schliessfach zu vertrauen. Beim Multisig-Setup verteilst du mehrere Schlüssel (etwa 2 von 3) auf dich, eine Vertrauensperson und ein Backup, so hängt nie alles an einem einzigen Punkt.
Inheritance-Wallets wie Liana arbeiten mit einem zeitgesperrten Ersatzschlüssel, der erst nach längerer Inaktivität gültig wird. Beides erhöht die Sicherheit, aber auch die Komplexität: Ein Setup, dessen Zusammenspiel niemand kennt, ist im Erbfall schlimmer als eine simple Lösung mit klarer Anleitung. Genau solche Setups gehen wir im Coaching im House of Satoshi mit dir und deinen Erben durch.
Bitcoin geerbt: Was Erben jetzt tun müssen
Wer Bitcoin erbt, sollte nichts überstürzen und zuerst den rechtlichen und technischen Zugang klären. Anders als bei einem Bankkonto gibt es keine Hotline, die dir die Coins zurückholt. Die Reihenfolge zählt.
- Erbbescheinigung besorgen: Mit der amtlichen Erbbescheinigung weist du dich als berechtigter Erbe aus. Bei Bitcoin auf einer Bank oder Plattform ist das deine Eintrittskarte.
- Bestände lokalisieren: Suche nach der Vermögensliste des Verstorbenen, nach Hardware Wallets, Notizen, Kontoauszügen und Steuerunterlagen. Die letzte Steuererklärung verrät oft, wo Krypto deklariert wurde.
- Bei Bank oder Plattform: Zugang anfordern. Mit Erbbescheinigung, Sterbeurkunde und Ausweis beantragst du Auszahlung oder Übertragung. Das läuft ähnlich wie bei einem klassischen Wertschriftendepot.
- Bei Selbstverwahrung: Schlüssel sichern, nicht hetzen. Sobald du Seed Phrase oder Zugriffsplan gefunden hast, sichere sie an einem geschützten Ort. Bewege die Coins nicht unüberlegt. Bei grösseren Beträgen oder Multisig holst du besser eine Fachperson dazu, ein falscher Transfer lässt sich nicht rückgängig machen.
- Wert zum Todestag dokumentieren: Für die Steuer zählt der Verkehrswert am Todestag. Halte ihn fest, du brauchst ihn für die Erbschafts- und die Vermögenssteuer.
Steuern beim Bitcoin Erbe in der Schweiz
Bitcoin und Krypto werden in der Schweiz wie bewegliches Vermögen besteuert. Im Erbfall greifen zwei Steuern getrennt voneinander: die Vermögenssteuer bis zum Todeszeitpunkt und die kantonale Erbschaftssteuer beim Übergang auf die Erben. Die Bewertung erfolgt jeweils zum Verkehrswert am Stichtag, gestützt auf die kantonalen Steuerbücher (Beispiel Kanton Zürich) und die jährlichen Kurslisten der ESTV.
Wichtig für die Praxis: Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Konkubinatspartner, Geschwister oder weiter entfernte Erben zahlen je nach Kanton sehr unterschiedlich. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer gibt es nicht: Die entsprechende JUSO-Initiative wurde am 30. November 2025 deutlich abgelehnt.
Wer also unverheiratet zusammenlebt und Bitcoin & Co. vererben will, sollte den Steuerunterschied in die Planung einrechnen. Mehr Tiefe zur Besteuerung findest du im Leitfaden Krypto-Steuern Schweiz. Das ist keine Steuerberatung, aber ein Hinweis, der vor Überraschungen schützt.
Die häufigsten Fehler beim Bitcoin Nachlass
Die Bitcoin-Geschichte kennt eine Handvoll typischer Fehler, die immer wieder dieselben Konsequenzen haben.
- Niemand weiss, dass es Bitcoin & Kryptos gibt: Der häufigste Totalverlust überhaupt. Die Coins liegen sicher in der Wallet, aber kein Erbe ahnt etwas davon, und so bleiben sie für immer liegen.
- Der Seed existiert nur einmal und geht verloren: Brand, Wasserschaden, Umzug oder versehentlich entsorgt. Die Erben finden zwar die Hardware Wallet, aber das einzige Backup ist weg, und damit der Zugriff.
- Die Passphrase ist nicht dokumentiert: Wer eine Passphrase nutzt, das optionale 25. Wort, und den Erben nur die 12 oder 24 Seed-Wörter hinterlässt, schickt sie in eine leere Wallet. Die echten Coins liegen hinter der Passphrase und sind ohne dieses Wort unerreichbar, trotz korrektem Seed.
- Der Plan ist veraltet: Er wurde einmal sauber angelegt, aber seit dem Wechsel auf eine neue Hardware Wallet nie aktualisiert. Die Erben folgen einer Anleitung, die ins Leere führt.
- Der Seed steht im Testament: Damit wird die Wallet zum Allgemeingut der Erbengemeinschaft, und wer zuerst klickt, hat die ganze Summe. Ein Testament wird offiziell eröffnet und ist für mehrere Personen einsehbar.
Bitcoin Nachlass jetzt regeln
Ein Bitcoin Nachlass ist kein juristisches Hexenwerk, sondern eine Disziplinfrage. Wer eine Vermögensliste, einen Zugriffsplan und ein Gespräch mit den Erben hat, ist weiter als viele Schweizer Krypto-Besitzer. Damit du es nicht aufschiebst, haben wir die wichtigsten Schritte als kompakte Checkliste zusammengefasst.
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Gratis-Checkliste sichernFAQ zum Bitcoin Nachlass
Ja. Bitcoin und alle anderen Kryptowährungen sind nach Schweizer Recht vererbbares Vermögen. Es gilt die Universalsukzession nach Art. 560 ZGB: das gesamte Vermögen geht beim Tod automatisch auf die Erben über, inklusive Coins auf einer Hardware Wallet oder bei einer Schweizer Krypto-Bank.
Technisch ja, praktisch nein. Ein Testament wird im Erbfall mehreren Personen offiziell zugänglich, womit eine niedergeschriebene Seed Phrase faktisch wertlos ist. Bewahre den Seed getrennt vom Testament auf, idealerweise im Bankschliessfach, und regle im Testament nur, wer was erbt.
Liegen die Coins bei einer Schweizer Krypto-Bank, finden die Erben sie über Bankunterlagen oder Steuerauszüge. Bei Selbstverwahrung ohne Zugriffsplan bleiben die Bitcoin auf der Blockchain liegen, aber niemand kann sie mehr bewegen. Sie gelten faktisch als verloren.
Ja. Die Bestände werden zum Verkehrswert am Todestag in den Nachlass aufgenommen und unterliegen der kantonalen Erbschaftssteuer. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit. Spätere Kursgewinne aus dem geerbten Bitcoin sind im Privatvermögen weiterhin steuerfrei.
