Ab 2027 tauschen internationale Steuerbehörden automatisch Daten über Kryptowerte aus, so wie sie es bei Bankkonten längst tun. Dieser neue Meldestandard trägt den Namen CARF, kurz für «Crypto-Asset Reporting Framework». Für Schweizer Anleger klingt das nach einem Erdbeben, ist es aber nicht. Wer seine Bitcoin und Kryptos korrekt deklariert, muss nichts befürchten.
Das Wichtigste in Kürze
- CARF ist der OECD-Standard, über den Steuerbehörden automatisch Krypto-Daten austauschen.
- In der Schweiz gelten die Krypto-Regeln 2026 noch nicht. Die Umsetzung kommt frühestens 2027, der erste Austausch mit dem Ausland frühestens 2028.
- Wer hier wohnt und eine Schweizer Plattform nutzt, wird nicht automatisch ans Steueramt gemeldet.
- Ausländische Börsen wie Binance oder Kraken melden dagegen an die ESTV.
- Deklarieren musst du deine Bitcoin so oder so, daran ändert CARF nichts.
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Thomas Linder, Tax Partner bei MME, ordnet im Gespräch mit Rino Borini ein, was mit CARF auf dich zukommt.
Jetzt die Episode hörenWas ist CARF und warum gibt es ihn?
CARF ist der globale Meldestandard der OECD für Kryptowerte und wurde im Herbst 2022 vorgestellt. Die OECD ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das Ziel ist simpel: Krypto soll steuerlich gleich behandelt werden wie ein Bankkonto oder ein Wertschriftendepot.
Bisher fiel Krypto durch ein Raster. Der automatische Informationsaustausch, kurz AIA, erfasste seit 2017 nur Bankkonten und Wertschriften. AIA bedeutet, dass Finanzinstitute Daten über ihre Kunden an die Steuerbehörde melden, die sie ans Ausland weiterleitet. Kryptowerte auf Börsen blieben aussen vor. Genau diese Lücke schliesst CARF. In der Schweiz bildet er die Grundlage für den Krypto-AIA, der bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, der ESTV, zusammenläuft.
Ab wann gilt CARF in der Schweiz?
Die Schweiz setzt den AIA über Kryptowerte frühestens ab dem 1. Januar 2027 um, nicht 2026, wie oft zu lesen ist. Das ist der wichtigste Punkt. Manche Artikel und auch einzelne Anbieter behaupten, die Daten würden bereits seit Anfang 2026 erfasst.
Für die Schweiz stimmt das nicht, das bestätigt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: Die Rechtsgrundlagen zum Krypto-AIA finden 2026 keine Anwendung. Schweizer Anbieter müssen dieses Jahr nichts erfassen, und die Schweiz erhält für 2026 auch keine Daten aus dem Ausland.
Der Grund für die Verzögerung: Die parlamentarischen Beratungen darüber, mit welchen Staaten die Schweiz die Daten austauscht, laufen noch und sollen frühestens 2026 abgeschlossen werden. Geplant ist der Austausch mit über 70 Staaten, darunter alle EU-Länder und das Vereinigte Königreich. Erfasst werden die Daten erst ab der Umsetzung, der erste tatsächliche Austausch erfolgt entsprechend frühestens 2028.
Betrifft CARF deine Schweizer Konten oder nur ausländische?
Wenn du nur in der Schweiz steuerlich ansässig bist und eine Schweizer Plattform nutzt, wirst du über CARF nicht automatisch ans Steueramt gemeldet. Der AIA ist ein grenzüberschreitendes Instrument. Wer ausschliesslich hier seinen Steuersitz hat, fällt grundsätzlich nicht darunter. Eine Schweizer Plattform wie Bitcoin Suisse, Swissquote oder PostFinance erfasst deine Daten zwar, meldet sie aber nicht ans Steueramt, solange kein Auslandsbezug besteht.
Anders sieht es aus, wenn du auf ausländischen Börsen handelst. Plattformen wie Binance, Kraken oder Coinbase melden deine Daten an ihre lokale Steuerbehörde. Diese leitet sie an die ESTV weiter, weil du in der Schweiz ansässig bist, und die ESTV reicht sie an deinen Wohnkanton durch. So landen deine ausländischen Krypto-Bestände am Ende doch beim Schweizer Fiskus.
Anders als bei Bankkonten wird dabei nicht nur ein Bestand gemeldet, sondern jede relevante Transaktion: Krypto gegen Franken oder US-Dollar, Krypto gegen Krypto, Transfers auf externe Wallets und Krypto-Zahlungen ab 50’000 US-Dollar. Dazu kommen deine Identität und die zusammengefassten Beträge.
Was ist mit Bitcoin in der eigenen Wallet (Self-Custody)?
Deine eigene Hardware Wallet ist kein meldender Dienstleister, also keine Börse und kein Broker, der für dich handelt. Was du dort liegen hast, meldet niemand automatisch. Ein Detail solltest du aber kennen. Hebst du Bitcoin von einer Börse auf deine Wallet ab, gilt dieser Transfer als meldepflichtige Transaktion. Die Börse erfasst Betrag und Richtung, die Wallet-Adresse selbst muss sie nicht melden, aber fünf Jahre aufbewahren.
Dabei greift dieselbe Regel wie bei den Konten: Eine Schweizer Börse meldet dich als hier Ansässigen nicht, eine ausländische schon. Selbstverwahrung macht dich also nicht unsichtbar. Die Coins auf deiner Wallet werden nicht verfolgt, der Weg über eine ausländische Börse dorthin aber schon.
Ein Missverständnis solltest du ausräumen. CARF ändert nichts an deiner Steuerpflicht. Kryptowerte gehören in der Schweiz zum steuerbaren Vermögen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden, egal ob auf einer Börse oder in der eigenen Wallet. Neu ist nicht die Pflicht, neu ist die Transparenz.
Was musst du als Anleger jetzt tun?
Wenn du deine Kryptowerte bisher korrekt deklariert hast, musst du wegen CARF nichts ändern. Für die grosse Mehrheit der ehrlichen Anleger ist das Thema damit erledigt. Du deklarierst weiter wie bisher, am besten mit sauberen Belegen deiner Käufe und Verkäufe.
Heikler wird es, wenn du Bestände bisher nicht oder nur teilweise angegeben hast, besonders auf ausländischen Börsen. Hier schliesst sich ein Zeitfenster. Eine straflose Selbstanzeige ist möglich, aber nur solange die Daten noch nicht bei der Steuerbehörde liegen.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt deine kantonale Steuerverwaltung. Wer grössere unversteuerte Positionen hält, sollte das nicht aussitzen, sondern abklären, wie Bitcoin in der Schweiz besteuert wird.
Was von CARF für dich wirklich bleibt
CARF macht Krypto transparenter, ändert aber nichts daran, was du ohnehin tun solltest: deine Bitcoin sauber deklarieren. Die Verschiebung auf frühestens 2027 verschafft dir Zeit, deine Unterlagen zu ordnen, mehr nicht. Wer ehrlich war, bleibt entspannt. Wer es nicht war, hat ein Fenster, das sich langsam schliesst.
Häufige Fragen zu CARF in der Schweiz
Frühestens ab dem 1. Januar 2027. Für 2026 bestehen keine Pflichten, und es werden keine Krypto-Daten ausgetauscht. Der erste Austausch mit dem Ausland erfolgt frühestens 2028.
Nicht, wenn du nur in der Schweiz ansässig bist und eine Schweizer Plattform nutzt. Ausländische Börsen melden dagegen an ihre Behörde, die später an die ESTV weiterleitet.
Die Wallet selbst wird nicht gemeldet. Hebst du aber von einer ausländischen Börse auf deine Wallet ab, meldet diese Börse den Transfer. Die Steuerpflicht bleibt ohnehin bestehen.
Der Austausch beginnt mit den Daten ab der Umsetzung, nicht für frühere Jahre. Deine Steuerpflicht für vergangene Jahre besteht aber unabhängig davon weiter.
Alle meldenden Krypto-Dienstleister mit Bezug zu einem Partnerstaat, von Schweizer Anbietern bis zu grossen ausländischen Börsen wie Binance, Kraken oder Coinbase.
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