Bitcoin und andere Kryptowährungen sind längst keine Nische mehr – immer mehr Menschen in der Schweiz investieren, handeln oder verdienen mit Krypto. Doch wie sieht es mit den Steuern aus? 💰 Müssen Gewinne versteuert werden? Wie wird Staking, Mining oder Airdrops behandelt? Und zu welchen Kursen müssen die einzelnen Coins & Tokens angegeben werden?
Steuern von Bitcoin & Kryptos im Privatvermögen
Deine Kryptowährungen gelten als Privatvermögen. Das Tolle daran ist, du zahlst keine Einkommenssteuer auf Kursgewinne, wenn du sie verkaufst. Es gibt natürlich Ausnahmen, siehe weiter unten.
Aber Achtung: Den Wert deiner Kryptos musst du in der Steuererklärung als Vermögen angeben. Diese sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Der Nachweis kann entweder mit einem Steuerauszugs deines Krypto-Anbieters erfolgen oder mittels eines Ausdrucks deines Wallets (mit Stand per Ende der Steuerperiode).
Auf diese Summe wird dann die Vermögenssteuer berechnet. Diese ist im Vergleich zur Einkommenssteuer jedoch gering.
Wie wird der Wert deiner Kryptos festgelegt?
Die gute Nachricht: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gibt dir eine Hilfestellung und veröffentlicht jedes Jahr die Steuerwerte von den etablierten Kryptowährungen zum 31. Dezember. Diese Werte nimmst du für deine Steuererklärung. Viele Kantone bieten dies übrigens auch an.
Für exotische Coins nimmst du einfach den Jahresschlusskurs einer gängigen Börsenplattform, wie beispielsweise Coinmarketcap.
Handelst du aktiv mit Kryptos?
Wenn du oft und viel mit Kryptos handelst, könntest du als gewerblicher Händler gelten. Dann wären deine Gewinne steuerpflichtig. Also, Augen auf und den Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Handel checken!
Betreibst du Mining?
Einnahmen aus dem Mining gelten als Einkommen. Ja, das bedeutet, sie sind steuerpflichtig. Ab wann dies gilt, erklärt Gilbert Lenherr in unserer Podcast Episode zum Thema Steuern.
Einkommen aus Staking und Lending
Nebst dem Mining gibt es weitere Möglichkeiten, mit Kryptowährungen Einkommen zu generieren, wie zum Beispiel durch Staking und Lending.
Beim Staking werden Kryptowährungen eingesetzt, um Transaktionen zu validieren und das Netzwerk zu unterstützen, wofür man Belohnungen erhält. Diese Belohnungen gelten als Einkommen und sind entsprechend steuerpflichtig.
Ähnlich verhält es sich beim Lending, bei dem Kryptowährungen verliehen werden und man Zinsen dafür erhält. Auch diese Zinserträge müssen als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden.
Airdrops und Hard Forks
Bei Airdrops erhält man kostenlos neue Token, oft im Rahmen von Marketingaktionen. Diese Token stellen einen Vermögenszuwachs dar und sind zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkommen zu versteuern.
Bei Hard Forks entsteht durch die Aufspaltung einer Blockchain eine neue Kryptowährung. Die neu entstandenen Coins gelten ebenfalls als Einkommen und sind zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig.
Tipps für die Steuererklärung
Bewahre alle Belege und Infos zu deinen Krypto-Transaktionen auf. Das kann Gold wert sein, wenn der Steuervogt Fragen hat. Viele Krypto-Anbieter bieten entsprechende Dokumente per Jahresende an.
Ein Praktiker-Tipp: Bietet dein Anbieter keine Steuerinformationen an, dann mache von deinen Wallets Ende Jahr einen Screenshot und nutze diese.
Also, jetzt bist du bestens informiert und bereit, in die Krypto-Welt einzutauchen. Viel Erfolg!
Unsere Checkliste Steuern 2025 kannst du hier kostenlos herunterladen.
Seminare & Podcast zu Steuern
Wir veranstalten regelmässig Wissens-Veranstaltung zum Thema «Steuern und Kryptowährungen». Hier findest du unseren aktuellen Eventkalender.
Im House of Satoshi Podcast haben wir mit Stéphanie Fuchs über Steuern bei Bitcoin & Co. gesprochen.